Dachlawinen und Eiszapfen

von | Oktober 2021

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Im Winter sollten Dächer ausreichend gegen Dachlawinen und Eiszapfen gesichert sein. Hausbesitzer haften für Folgeschäden bei Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflicht.

Wenn die kalte Jahreszeit anbricht, schaffen Schnee und Eis eine schöne Winterlandschaft. Die weiße Pracht stimmt auf eine gemütliche und besinnliche Zeit ein. Jedoch sollte der Schnee auf ungesicherten Dächern nicht unterschätzt werden. Nur wenige Quadratmeter abrutschender Nassschnee können ohne entsprechendes Schneefangsystem die Dachrinne herunterreißen, das Vordach des Eingangsbereichs zerstören oder – noch schlimmer – Personen schädigen.

Für Hauseigentümer ist es deshalb wichtig, die bestehende Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB zu beachten und diesbezüglich die Hausdächer ausreichend zu sichern, um Folgeschäden durch beispielsweise Dachlawinen vorzubeugen. Wer die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht nicht einhält, muss für den daraus erwachsenen Schaden eines anderen haften. Gemäß der jeweiligen Bauordnung der unterschiedlichen Bundesländer oder kommunaler Satzungen sollten demnach Schneefangsysteme auf dem Dach montiert werden.

Um Passanten vor herabfallenden Schnee zu schützen, bieten wir beispielsweise die Montage von Schneefangsystemen an. Schneefangsysteme besitzen eine hohe Lastaufnahme durch eine stabile Fangschiene und schaffen durch ihr filigranes Äußeres eine Einheit mit dem Dach.

Eine weitere oft nicht bedachte Gefahr geht von herunterfallenden Eiszapfen aus, die sich an den Regenrinnen gebildet haben. Gerne unterstützen wir Sie bei der sicheren Beseitigung und zeigen Ihnen Möglichkeiten für die Vorbeugung auf. Sprechen Sie uns gerne an!

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